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Wann es sich lohnt, die Lohnsteuerklasse 2026 zu ändern

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Ein Steuerklassenwechsel kann bares Geld bringen – erfahren Sie wann.

Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse beeinflusst maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn einbehalten wird. Während die endgültige Steuerlast durch die Einkommensteuererklärung ermittelt wird, kann ein geschickter Steuerklassenwechsel die monatliche Liquidität deutlich verbessern.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen: dem klassischen III/V-Modell, der Kombination IV/IV oder dem neueren IV/IV mit Faktor. Das III/V-Modell bietet dem Besserverdiener die günstigste monatliche Steuerbelastung, führt beim anderen Partner jedoch zu einer sehr hohen Vorauszahlung. Eine Pflichtveranlagung ist in diesem Fall vorgeschrieben.

Das IV/IV-Modell eignet sich besonders, wenn beide Partner ähnlich hohe Einkommen erzielen. Die monatlichen Abzüge sind ausgeglichener, und die Steuererklärung führt in der Regel weder zu einer großen Nachzahlung noch zu einer hohen Erstattung.

Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist eine Alternative, die die tatsächlichen Einkommensunterschiede berücksichtigt und dafür sorgt, dass die Steuerbelastung während des Jahres möglichst genau der endgültigen Steuerschuld entspricht. Es verhindert hohe Nachzahlungen und ist besonders empfehlenswert, wenn beide Partner berufstätig sind.

Ein Steuerklassenwechsel ist ab 2026 grundsätzlich mehrmals pro Jahr möglich. Besonders sinnvoll ist ein Wechsel bei Einkommensveränderungen eines Partners, bei Beginn oder Ende einer Elternzeit oder wenn sich die Einkommensverhältnisse durch eine neue Stelle deutlich verschieben. Anträge sind beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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