Steuern sparen in Ausbildung und Studium
Auch Auszubildende und Studenten können von einer Steuererklärung profitieren. Viele Kosten, die während der Ausbildung oder des Studiums anfallen, sind steuerlich absetzbar. Wir helfen Ihnen, diese Vorteile zu nutzen.
Werbungskosten bei Zweitausbildung
Befinden Sie sich in einer Zweitausbildung (z.B. Master-Studium nach Bachelor oder Studium nach Berufsausbildung), können Sie Ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, Computer und vieles mehr.
Sonderausgaben bei Erstausbildung
In der Erstausbildung sind die Kosten als Sonderausgaben absetzbar, allerdings nur bis zu 6.000 € pro Jahr. Wir prüfen, welche Regelung für Sie günstiger ist.
Verlustvortrag für Studenten
Verdienen Sie als Student wenig oder gar nichts, können Sie einen Verlustvortrag bilden. Die angesammelten Verluste werden in späteren Jahren verrechnet, wenn Sie ins Berufsleben einsteigen. So sparen Sie in den ersten Berufsjahren erheblich Steuern.






