
Vermietung: Sanierungskosten sofort steuerlich absetzbar?
Immobilien
Lässt ein Vermieter seine Immobilie sanieren, stellt sich die entscheidende Frage: Sofortabzug oder Abschreibung? Ein aktuelles BMF-Schreiben gibt Antwort.
Lässt ein Vermieter seine vermietete Immobilie sanieren, stellt sich steuerlich die alles entscheidende Frage, ob die Aufwendungen sofort in voller Höhe den Werbungskosten zugerechnet werden dürfen oder ob die Aufwendungen sich nur über die jahrzehntelange Abschreibung steuerlich auswirken. Die Antwort auf diese Frage enthält ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist (BMF, Schreiben v. 26.1.2026, Az. IV C 1 – S 2253/00082/001/064).
Steuertipp: Um keine böse Überraschung im Steuerbescheid zu erleben, sollte frühzeitig das Gespräch mit einem Steuerfachmann des Lohnsteuerhilfevereins gesucht werden.
Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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