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Steuererklärung zu spät eingereicht wegen Erbstreitigkeiten?

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Kommt es durch eine lang andauernde Erbauseinandersetzung zu einer verspäteten Steuererklärung, setzt das Finanzamt trotzdem Nachzahlungszinsen fest – auch wenn den Erben keinerlei Schuld trifft.

Was passiert eigentlich, wenn Einkünfte zu spät erklärt werden, weil über Jahre nicht klar war, wer erbt und wem die Einkünfte aus dem geerbten Vermögen letztlich zufließen?

Das Finanzamt und der Bundesfinanzhof zeigen sich hier leider unnachgiebig. Kommt es durch die Erbauseinandersetzung zu einer verspäteten Besteuerung beim Erben, setzt das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen fest (aktuell 1,8 Prozent pro Jahr). Und diese Zinsen werden auch nicht aus Billigkeitsgründen erlassen, sollte man völlig unschuldig an der langen Erbauseinandersetzung sein (BFH, Urteil v. 9.4.2025, Az. X R 12/21).

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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