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Steuererklärung 2024: Fahrtkosten für Arbeitnehmer

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So setzen Sie Ihre Fahrtkosten zur Arbeit richtig in der Steuererklärung ab.

Arbeitnehmer können die Kosten für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen. Die sogenannte Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Maßgeblich ist dabei die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.

Für die Berechnung wird die kürzeste Straßenverbindung herangezogen, sofern nicht eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke regelmäßig benutzt wird. Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegen, profitieren besonders von der erhöhten Pauschale ab dem 21. Kilometer, die ursprünglich als Mobilitätsprämie für Geringverdiener eingeführt wurde.

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese die Entfernungspauschale übersteigen. Dazu sind Belege wie Monats- oder Jahreskarten aufzubewahren. Nutzen Arbeitnehmer mehrere Verkehrsmittel, können sie für jeden Abschnitt die günstigere Berechnungsmethode wählen.

Bei Nutzung eines Dienstwagens für den Weg zur Arbeit ist zu beachten, dass der geldwerte Vorteil bereits pauschal versteuert wird. In diesem Fall kann die Entfernungspauschale nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber für die Fahrten eine Zuzahlung verlangt, die über den versteuerten Anteil hinausgeht.

Homeoffice-Tage mindern die abzugsfähige Entfernungspauschale: Für jeden Tag, an dem ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird, entfällt der Anspruch auf die Pendlerpauschale. Eine genaue Aufzeichnung der Arbeitstage im Homeoffice gegenüber denen im Büro ist daher ratsam, um den korrekten Betrag zu ermitteln.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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