
Sonderabschreibung für vermietete Immobilie
Immobilien
Immobilieneigentümer, die erstmals Vermietungseinkünfte erzielen, können von der Sonderabschreibung nach § 7b EStG profitieren – 5 Prozent zusätzlich pro Jahr in den ersten vier Jahren.
Immobilieneigentümer, die 2024 erstmals Vermietungseinkünfte erzielt haben, profitieren möglicherweise von der Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann anhand des neuen Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu § 7b EStG abgeklopft werden (Schreiben v. 21.5.2025, Az. IV C 3 - S 2197/00009/011/024). Denn der Gesetzgeber hat bei der Sonderabschreibung ein paar Hürden eingebaut. Liegt der Quadratmeterpreis der Wohnfläche beispielsweise über 5.200 Euro, ist die Sonderabschreibung leider verloren.
Steuertipp: Die Sonderabschreibung gibt es nur auf Antrag. Wer die Voraussetzungen erfüllt und diese dennoch nicht beantragt, muss sich mit der regulären Gebäudeabschreibung zufriedengeben. Bei der Sonderabschreibung nach § 7b EStG dürfen pro Jahr zusätzlich 5 Prozent in den ersten vier Jahren steuersparend abgeschrieben werden. Also unbedingt prüfen, ob die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung vorliegen und diese beantragen.
Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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