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Rentner: Altersentlastungsbetrag auf Kapitaleinkünfte?

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Rentner, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, um Abgeltungsteuer zurückzufordern, sollten wissen: Der Altersentlastungsbetrag hilft dabei leider nicht.

Sind Rentner nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kann es sinnvoll sein, dennoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Und zwar für den Fall, dass Kapitalerträge erzielt wurden, die Bank die 25-prozentige Abgeltungsteuer einbehalten hat und der persönliche Steuersatz des Rentners unter 25 Prozent liegt. Dann wird ein Teil der Abgeltungsteuer zurückerstattet. Dazu muss der freiwilligen Steuererklärung jedoch die ausgefüllte Anlage KAP beigefügt werden.

Liegt der Steuersatz nicht unter 25 Prozent und man möchte durch die freiwillige Steuererklärung den Abzug eines Altersentlastungsbetrags geltend machen (gilt für alle Steuerzahler, die im Vorjahr oder früher ihren 64. Geburtstag gefeiert haben), dann lohnt sich die Mühe leider nicht. Denn der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren entschieden, dass der Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge, für die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, nicht zur Anwendung kommt.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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