
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025: Wissenswertes
Rentner
Im Juli 2025 steigt die Bruttorente um 3,74 Prozent. Dadurch werden rund 70.000 weitere Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wie man sich jetzt schon vorbereiten kann.
Im Juli 2025 winkt Rentnern mit einer gesetzlichen Rente wieder eine Rentenerhöhung. Um 3,74 Prozent soll sich die Bruttorente erhöhen. Das freut auch das Finanzamt, weil dadurch rund 70.000 Rentner auf einmal zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein werden. Doch die Abgabe einer Steuererklärung muss nicht zwangsläufig Steuerzahlungen bedeuten.
Steuern werden 2025 nur dann fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Rentners mehr als 12.096 Euro/24.192 Euro beträgt. Droht für 2025 die Abgabe einer Steuererklärung, sollten Rentner schon heute vorbauen. Bei gesundheitlichen Problemen sollte noch 2025 beim Versorgungsamt ein Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung gestellt werden. Je nach Höhe des Grads der Behinderung winkt hier nämlich ein Behinderten-Pauschbetrag, der das zu versteuernde Einkommen ohne Nachweis von Ausgaben mindert.
Belege sammeln: Rentner sollten alle steuerlich relevanten Rechnungen aus 2025 aufbewahren. Dazu gehören Zuzahlungen zu Medikamenten, zur Kur, zur Brille oder zum Zahnarzt (außergewöhnliche Belastungen), Kosten für Handwerker im Haushalt oder für ambulanten Pflegedienst (Steueranrechnung) und Spendenzahlungen (Sonderausgaben). Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins werden die Rechnungen steuerlich richtig zuordnen.
Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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