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Neuregelung zur Entfernungspauschale: Neuer Lohnsteuerfreibetrag 2026?

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Ab 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale vom ersten Kilometer an 38 Cent. Ob sich deshalb ein neuer Lohnsteuerfreibetrag lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.

Ab 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte) sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom ersten Entfernungskilometer an 38 Cent (bisher 35 Cent). Wurde für 2025 ein Lohnsteuerfreibetrag beantragt, gilt dieser grundsätzlich automatisch in gleicher Höhe für 2026.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin fährt an 30 Wochenenden im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung an ihren Erstwohnsitz. Einfache Entfernung: 220 km. Nach bisherigem Rechtsstand bis Ende 2025 ergibt sich eine Entfernungspauschale von 2.310 Euro (210 Euro für die ersten 20 km plus 2.280 Euro ab km 21 mit 0,38 Euro). Nach neuem Rechtsstand ab 1. Januar 2026 ergibt sich hingegen 2.508 Euro (220 km × 30 Fahrten × 0,38 Euro/km).

Fazit: Es dürfte sich kaum lohnen, nur wegen der höheren Entfernungspauschale für 2026 einen neuen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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