
Förderung für E-Autos: Das sind die Voraussetzungen
Allgemein
Kauft sich eine Privatperson ein E-Auto, winkt eine staatliche Förderung, wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei minderjährigen Kindern.
Kauft sich eine Privatperson ein E-Auto, winkt eine staatliche Förderung, wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei bis zu zwei minderjährigen Kindern um je 5.000 Euro pro Kind. Das Haushaltseinkommen bestimmt sich am durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen der zwei aktuellsten Steuerbescheide.
Beispiel: Ein verheirateter Steuerzahler ohne Kinder kauft sich im Jahr 2026 ein E-Auto. Zum Zeitpunkt des Kaufs liegen die Steuerbescheide 2023 (82.000 Euro) und 2024 (87.000 Euro) vor. Da das durchschnittliche Haushaltseinkommen hier 84.500 Euro beträgt, wäre eine staatliche Förderung unzulässig. Tipp: Wer erwartet, dass sein Einkommen im aktuellen Jahr deutlich sinkt (z.B. durch Renteneintritt), sollte mit dem Kauf warten, bis der entsprechende niedrigere Steuerbescheid vorliegt.
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