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Energiepreispauschale 2022 für Rentner: Musterprozesse beim Bundesfinanzhof

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Der BFH prüft die steuerliche Behandlung der Energiepreispauschale für Rentner.

Im Dezember 2022 erhielten Rentnerinnen und Rentner einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Diese wurde direkt von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt und sollte die gestiegenen Energiekosten abfedern. Doch ob und in welchem Umfang diese Zahlung der Einkommensteuer unterliegt, ist Gegenstand laufender Musterprozesse beim Bundesfinanzhof (BFH).

Die Finanzbehörden behandeln die Energiepreispauschale für Rentner als steuerpflichtige Einnahme. Viele Betroffene wehren sich dagegen und argumentieren, die Pauschale sei eine steuerfreie Transferleistung des Staates und dürfe nicht der Besteuerung unterliegen. Klagen wurden in verschiedenen Bundesländern eingereicht und einige Finanzgerichte haben in erster Instanz unterschiedlich entschieden.

Der BFH hat die Grundsatzfrage nun zur Klärung übernommen. In den Musterprozessen wird geprüft, ob die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Rentner-Energiepreispauschale verfassungskonform ist. Dabei spielen Fragen der Gleichbehandlung eine zentrale Rolle: Arbeitnehmer erhielten ihre Pauschale über den Arbeitgeber, Rentner hingegen direkt über die Rentenversicherung – mit steuerlichen Unterschieden.

Betroffene Rentner, deren Einkommensteuerbescheid bereits die Besteuerung der Energiepreispauschale enthält, sollten Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur BFH-Entscheidung beantragen. So bleibt der Bescheid offen und die Erstattung kann nach einem positiven Urteil noch geltend gemacht werden.

Die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. empfiehlt, alle Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2022 sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf fristgerecht Einspruch einzulegen. Unsere Berater helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen und Ihre Rechte zu wahren.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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