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Energetische Sanierung: Sonderfall doppelte Haushaltsführung

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Erwirbt ein Steuerzahler die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und saniert diese energetisch, gelten besondere steuerliche Regelungen.

Erwirbt ein Steuerzahler im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Zweitwohnung am Beschäftigungsort und lässt dieses Eigenheim energetisch für 40.000 Euro sanieren, gilt steuerlich Folgendes:

Die Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind bis maximal 12.000 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehbar.

Für den Betrag der energetischen Sanierung, der noch nicht bei den Werbungskosten erfasst wurde, kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nach § 35c EStG gestellt werden.

Steuertipp: Eine Vergleichsrechnung zwischen den Steuervorteilen durch die energetische Sanierung und den finanziellen Vorteilen einer KfW-Förderung ist empfehlenswert. Ist die KfW-Förderung finanziell günstiger, ist wichtig zu wissen, dass die Förderung vor Unterzeichnung des Vertrags über die energetische Sanierung gestellt werden muss.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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