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Das ist neu für Familien

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Neue steuerliche Regelungen für Familien – Kindergeld, Kinderfreibetrag und mehr.

Familien profitieren 2026 von mehreren steuerlichen Verbesserungen. Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag wurden angehoben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten für Kinder besser abzufedern.

Das Kindergeld beträgt ab 2026 monatlich 255 Euro pro Kind, unabhängig von der Reihenfolge der Kinder. Die bisherige Staffelung wurde abgeschafft, was insbesondere Familien mit vielen Kindern zugutekommt. Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus – etwa bei Ausbildung, Studium oder Behinderung.

Der Kinderfreibetrag wurde auf insgesamt 9.600 Euro je Kind angehoben. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Familie günstiger ist. Für Besserverdienende ist in der Regel der Kinderfreibetrag vorteilhafter.

Neu ist auch eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Eltern können zwei Drittel der nachgewiesenen Kosten für Kinder unter 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung auf das Konto des Betreuers erfolgt ist – Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Für Alleinerziehende wurde der Entlastungsbetrag erhöht. Er beträgt nun 4.260 Euro jährlich für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass keine weitere Person mit Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag im Haushalt lebt.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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