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Das ist 2026 steuerlich neu für Arbeitnehmer

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Alle steuerlichen Änderungen für Arbeitnehmer im Jahr 2026 auf einen Blick.

Das Steuerjahr 2026 bringt für Arbeitnehmer eine Reihe relevanter Änderungen. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, damit Sie optimal für Ihre Steuererklärung vorbereitet sind.

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, wurde erneut angehoben. Für das Jahr 2026 beträgt er für Alleinstehende 12.084 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 24.168 Euro. Damit wird die kalte Progression teilweise ausgeglichen, die durch Lohnerhöhungen ohne reale Kaufkraftsteigerung entsteht.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten bleibt bei 1.230 Euro. Wer tatsächlich höhere Werbungskosten nachweisen kann – etwa durch Fachliteratur, Berufskleidung, Fortbildungskosten oder Fahrtkosten – sollte diese unbedingt einzeln geltend machen, da der Pauschbetrag dann nicht angerechnet wird.

Neu ist die erweiterte Steuerfreiheit für Jobtickets: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab 2026 Zuschüsse zum ÖPNV-Ticket bis zu einem höheren Betrag steuerfrei gewähren. Die Neuregelung soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit weiter fördern.

Für Minijobber wurde die Verdienstgrenze angepasst, was sich auf die Berechnung der steuerfreien Bezüge auswirkt. Arbeitnehmer in mehreren Beschäftigungsverhältnissen sollten prüfen, ob sich dadurch Änderungen bei der Lohnsteuerklasse ergeben. Auch die Sachbezugsfreigrenze wurde geringfügig erhöht, sodass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich höhere steuerfreie Sachleistungen zuwenden können.

Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

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