
Das ist 2026 neu im Privatbereich
Allgemein
Änderungen im Steuerrecht 2026, die jeden privat betreffen.
Das Steuerrecht 2026 bringt auch im privaten Bereich Neuerungen, die viele Steuerzahler direkt betreffen. Von Sonderausgaben über außergewöhnliche Belastungen bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen – hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
Der Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben, beträgt für Einzelpersonen 1.000 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Wer höhere Kapitalerträge erzielt, muss auf den übersteigenden Betrag Abgeltungsteuer zahlen.
Bei außergewöhnlichen Belastungen wurde die zumutbare Eigenbelastung neu berechnet. Hohe Krankheitskosten, Zahnarztkosten oder Aufwendungen für Pflegeheimunterbringung können abgesetzt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können weiterhin von der Steuerschuld abgezogen werden. Für Handwerkerleistungen gilt ein Abzug von 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Material), maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie Reinigungskräften oder Pflegediensten beträgt der Abzug ebenfalls 20 Prozent, maximal 4.000 Euro jährlich.
Für Spenden an gemeinnützige Organisationen gilt: Bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug). Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erforderlich. Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar.
Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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