
Das ist 2026 neu für Rentner
Rentner
Steuerliche Neuerungen für Rentner und Pensionäre ab 2026.
Für Rentner und Pensionäre bringt das Jahr 2026 steuerlich relevante Änderungen. Insbesondere die schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils und neue Möglichkeiten beim Sonderausgabenabzug stehen im Fokus.
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt im Rahmen der bis 2040 geplanten schrittweisen Vollbesteuerung weiter an. Rentner, die 2026 erstmals eine Rente beziehen, müssen 83 Prozent ihrer Rente versteuern. Wer bereits früher in Rente gegangen ist, behält den seinerzeit festgestellten Rentenfreibetrag, der bis zum Lebensende konstant bleibt. Lediglich Rentenerhöhungen werden vollständig steuerpflichtig.
Der Altersentlastungsbetrag für Rentner, die neben der Rente noch andere Einkünfte erzielen (z.B. Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte), wird ebenfalls schrittweise abgebaut. Für Renteneintrittsjahrgänge ab 2026 gelten reduzierte Prozentsätze und Höchstbeträge.
Positiv ist die Anhebung des Grundfreibetrags: Rentner mit geringem Einkommen profitieren davon, dass der steuerfreie Betrag erhöht wurde. Viele Rentner mit kleinen oder mittleren Renten zahlen damit weiterhin keine Einkommensteuer.
Wichtig für Rentner: Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, sobald das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Deutsche Rentenversicherung meldet die Rentenbezüge automatisch an die Finanzbehörden – Rentner sollten daher prüfen, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig eine Erklärung einreichen können, um mögliche Erstattungen zu erhalten.
Für eine persönliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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